Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat am Donnerstag einen 39-jährigen Mann aus Lettland wegen Totschlags zu einer 13-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte im Juni 2023 am Rheinufer in Jestetten (D) einen 31-jährigen Mann aus dem Kanton St. Gallen getötet.
"Wir wären auch ohne das Geständnis des Angeklagten vom Dienstag zum selben Ergebnis gekommen", sagte der vorsitzende Richter bei der Bekanntgabe des Urteils. Aufgrund der Beweislage habe es keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten gegeben.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil in den wesentlichen Punkten den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese beantragte mit 14 Jahren eine leicht höhere Freiheitsstrafe. Auch der Verteidiger plädierte nach dem überraschenden Geständnis des Angeklagten auf einen Schuldspruch wegen Totschlags. Er beantragte mit 11,5 Jahren jedoch eine kürzere Freiheitsstrafe.
Der 39-jährige Mann aus Lettland hielt sich im Juni vergangenen Jahres als Arbeiter in Deutschland auf. Am 8. Juni tötete er an der Grenze zur Schweiz am Rheinufer bei Jestetten (D) einen 31-jährigen Wildcamper aus dem Kanton St. Gallen. Dieser wollte an einem idyllischen Plätzchen direkt am Rhein die Nacht in einer Hängematte verbringen. Am folgenden Tat wollte er zusammen mit seinem Bruder eine Technoparty im nahe gelegenen Eglisau ZH besuchen.
Mit massivem Holzscheit erschlagen
Gemäss den Erkenntnissen des Gerichts muss es zwischen 21 und 22 Uhr zur Tat gekommen sein. "Zu den entscheidenden Minuten fehlen uns allerdings genaue Erkenntnisse", sagte der Richter. Klar ist aufgrund der Spuren jedoch, dass der verurteilte 39-jährige sein Opfer mit einem massiven Holzscheit erschlagen hat.
Der Getötete erlitt unter anderem schwere Kopfverletzungen, wurde deswegen bewusstlos und erstickte an seinem Erbrochenen. Laut einer Rechtsmedizinerin, die den Toten untersuchte, hätte er gerettet werden können, wenn er rasch behandelt worden wäre.
Genaues Motiv bleibt unklar
Warum der Angeklagte den Wildcamper tötete konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Laut dem Richter ist die Suche nach Geld das plausibelste Motiv. Am Nachmittag vor der Tat soll sich der Angeklagte in nahe gelegenen Schrebergärten herumgetrieben haben. Zudem bat er seine Lebenspartnerin in Lettland an dem Tag zweimal um die Überweisung von Geld.
Der 39-Jährige war zum Tatzeitpunkt seit rund zwei Wochen in Deutschland als Arbeiter mit dem Verlegen von Kabeln beschäftigt. Seinen ersten Lohn dafür hätte er am folgenden Tag bekommen sollen.
In Lettland wurde er bereits 2004 wegen eines Tötungsdelikts zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. 2015 wurde er aus dem Gefängnis entlassen.
Das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann dagegen innert einer Woche beim Bundesstrafgericht Revision einlegen. (SDA/aks)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.