Der Postauto-Fall geht in eine neue Runde. Das Berner Wirtschaftsstrafgericht wies das Verfahren zurück – bereits zum zweiten Mal.

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Das Berner Wirtschaftsstrafgericht hat den Postauto-Fall wegen eines "schwerwiegenden Mangels" zurückgewiesen. Das Bundesamt für Polizei habe erneut unzulässige Verfahrensleiter eingesetzt, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat im September 2021 zwei Mitarbeiter der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingesetzt, um das Verwaltungsstrafverfahren zu führen. Dafür besteht gemäss dem Berner Wirtschaftsstrafgericht keine formell-gesetzliche Grundlage, wie es in einer Mitteilung schrieb.

Postauto-Fall zum zweiten Mal an Fedpol zurückgewiesen

Damit wird das Verfahren zum zweiten Mal an das Fedpol zurückgewiesen. Bereits im Jahr 2018 hatte die Bundespolizei externe und somit unzulässige Verfahrensleiter eingesetzt, wie das Bundesgericht 2022 zum Schluss kam.

Der Postauto-Affäre wurde im Jahr 2018 publik. Demnach hat das Unternehmen der Post seit 2007 Erträge aus dem subventionierten regionalen Personenverkehr falsch verbucht. (SDA/bearbeitet von tas)