Der Gerichtsprozess vom März zum Tötungsdelikt in Netstal GL wird wiederholt. Wie das Glarner Kantonsgericht am Montag mitteilte, erachtet es die damalige Verteidigung des wegen Mordes angeklagten Mannes als ungenügend.

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Der damals 27-jähriger Tibeter hatte im Oktober 2021 seiner ebenfalls tibetischen Ex-Freundin in Netstal mit einer Pistole zwei Mal in den Kopf geschossen. Vor Gericht sprach er von einem Unfall.

Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die amtliche Verteidigerin eine Verurteilung ihres Klienten wegen Mordes forderte, schrieb das Gericht in der Mitteilung. Andere Möglichkeiten, insbesondere eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, habe die Pflichtverteidigerin nicht einmal als Eventualstandpunkt geltend gemacht.

Das Gericht wird die Anwältin deshalb als amtliche Rechtsvertreterin des Beschuldigten entlassen. Nach Rechtskraft des Beschlusses wird es dem Beschuldigten eine neue Verteidigung zuweisen und die Hauptverhandlung wiederholen.  © Keystone-SDA

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