Wenn es um Lohngleichheitsanalysen geht, erfüllen mehr als die Hälfte der Unternehmen nicht ihre Pflicht. Die Kontrollpflicht gilt seit Juli 2020.

Mehr Schweiz-Themen finden Sie hier

Die neue Pflicht zur Durchführung von Lohngleichheitsanalysen wird ungenügend befolgt. Dies ist das Fazit eines Berichts des Bundesamts für Justiz. Nun reagiert der Bundesrat.

Mehr als die Hälfte der Unternehmen erfüllten ihre Pflicht nicht, schrieb die Landesregierung. Sie nahm anlässlich ihrer Sitzung am Freitag von dem Bericht Kenntnis.

Führt Pflicht zur Analyse zu mehr Lohngleichheit?

Der Bundesrat möchte nach eigener Aussage möglichst rasch herausfinden, ob die gesetzliche Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse zu mehr Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern beiträgt. Er will nun seinen Bericht zur Wirksamkeit der Massnahme bereits Ende 2027 verabschieden statt wie ursprünglich geplant erst im Jahr 2029.

Die Ergebnisse sollten zeigen, ob zur Erreichung der in der Verfassung festgehaltenen Lohngleichheit zusätzliche Massnahmen nötig seien, hiess es. Die Kontrollpflicht gilt seit Juli 2020. Ihr unterstehen Unternehmen mit mehr als hundert Beschäftigten. (sda/bearbeitet von mbo)