Die Grünen reichen nach der falschen Finanzprognose des Bundes zur AHV eine Beschwerde gegen die Frauenrentenalter-Abstimmung ein. Dies hat die Geschäftsleitung der Partei entschieden, wie Generalsekretärin Rahel Estermann der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.
Estermann bestätigte entsprechende Informationen der Tamedia-Zeitungen. Der definitive Entscheid der Partei sei am Mittwoch erfolgt, sagte Estermann. Die Partei hat nach Bekanntwerden der Berechnungspanne bis am Freitag Zeit, eine Abstimmungsbeschwerde einzureichen.
Die Beschwerde solle von Privatpersonen in den Kantonen Genf und Zürich eingereicht werden, sagte Estermann. Erste Instanz in der Sache sind die Kantone. Danach kann ein Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Abstimmung auf Basis von falschen Zahlen
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die AHV-Ausgaben für 2033 um rund 4 Milliarden Franken zu hoch berechnet, wie am Dienstag bekannt geworden war. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), die Grünen und die SP Frauen stellten danach die Abstimmung über die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre im Jahr 2022 aufgrund der falsch berechneten AHV-Finanzperspektiven infrage. Sie forderten bereits am Dienstag teilweise eine Wiederholung der Abstimmung.
Die Grünen hatten erklärt, die damalige Vorlage sei letztlich nur von einer hauchdünnen Mehrheit der Stimmenden (50,5 Prozent) und auf Basis von falschen Zahlen des Bundesrats angenommen worden. "Die Frauen in der Schweiz wurden um ein Jahr Rente betrogen", erklärten die Grünen weiter.
Rechtsexperten schätzten die Chancen einer Beschwerde zuletzt unterschiedlich ein. (SDA/bearbeitet von aks)
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