Seit der Einführung des neuen Bürgerrechtsgesetzes 2018 sind hochqualifizierte Menschen häufiger eingebürgert worden. Die Zahl der Eingebürgerten mit geringer Qualifikation ist gleichzeitig zurückgegangen.

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Hochqualifizierte Menschen sind seit der Einführung des neuen Bürgerrechtsgesetzes markant öfters eingebürgert worden. Die Zahl der Eingebürgerten mit geringer Qualifikation ist hingegen zurückgegangen. Das zeigt eine Studie der Universitäten Genf, Neuenburg und Basel.

Im Untersuchungszeitraum verfügte nach altem Einbürgerungsrecht rund ein Drittel der Eingebürgerten über einen Hochschulabschluss. Nach neuem Recht sind es nahezu zwei Drittel, wie die Eidgenössische Migrationskommission (EKM), welche die Studie in Auftrag gab, am Donnerstag mitteilte. Der Anteil von Menschen, die über keine weiterführende Ausbildung verfügen, sank von 23.8 auf 8.5 Prozent.

Neue Kriterien für die Einbürgerung seit 2018

Laut Studie sind die Zahlen eine Folge der deutlich restriktiveren gesetzlichen Vorgaben und eine Konsequenz der Handlungsspielräume der Kantone.

2018 wurden mit dem Bürgerrechtsgesetz neue, restriktivere Kriterien für die Einbürgerung eingeführt. Neu werden zum Verfahren nur noch Menschen zugelassen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben und eine Niederlassungsbewilligung besitzen. (SDA/aks)

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