Der Schweizer Hochseilartist Freddy Nock ist im Alter von 59 Jahren gestorben. Das bestätigte die Aargauer Kantonspolizei Aargau auf Anfrage. Am Mittwoch hatte es demnach einen Polizeieinsatz an seinem Wohnort Uerkheim AG gegeben.

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Ein Gewaltdelikt stehe bei den Ermittlungen nicht im Vordergrund, sagte Polizeisprecherin Corina Winkler am Donnerstag auf Anfrage. Sie bestätigte einen entsprechenden Bericht des "Blick". Freddy Nock stammte aus der Zirkusfamilie Nock und erreichte seit Ende der 1990er Jahren mit seinen Darbietungen auf dem Hochseil mehr als 20 Weltrekorde.

Der im Kanton Aargau geborene Nock hatte seine ersten Erfahrungen auf dem Seil bereits im Alter von vier Jahren gemacht. Seinen ersten Eintrag im Guiness-Buch der Rekorde sicherte er sich im Jahr 1998 mit dem Lauf auf dem Tragseil der St. Moritzer Signalbahn über eine Distanz von 734 Metern.

Danach folgten weitere Weltrekorde, unter anderem im Mai 2006 mit dem Lauf auf dem Tragseil der Säntis-Schwebebahn über eine Distanz von mehr als 1222 Metern.

Nock wollte mit seinem auf dieses Jahr verschobenen Hochseil-Stunt-Weltrekordversuch, in einer Höhe zwischen 5000 und 10'000 Metern über Meer, neue Massstäbe setzen, wie auf seiner Webseite unter dem Titel "Willkommen in der Welt der Extreme" steht. Nock suche in seinen Stunts die "ultimative Herausforderung für Körper und Geist" und lote die Grenze nach oben immer weiter aus.

Nock kämpfte für Freispruch vor Obergericht

Grosses Aufsehen in den Medien fand ein Prozess gegen Nock. Das Aargauer Obergericht sprach Nock im November 2020 vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung seiner Frau frei. Das Bezirksgericht Zofingen hatte ihn zuvor zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren verurteilt.

Bei den Verhandlungen vor dem Bezirksgericht und am Obergericht wurde klar, dass Nock und seine Frau eine schwierige, auch von Gewalt geprägte Beziehung hatten. Nocks Verteidiger sprach von einer "toxischen Beziehung" und von "einer wilden Ehe". Die Polizei hatte mehrmals an seinen Wohnort ausrücken müssen.

Das Obergericht sprach ihm eine Genugtuung von 11'000 Franken und eine Entschädigung von 12'000 Franken für entgangene Einnahmen aus. Dem Artisten waren verschiedene Auftritte als Folge des Verfahrens gestrichen worden.  © Keystone-SDA

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