In der Schweiz sollen die Rechte minderjährig verheirateter Personen verbessert werden. Der Nationalrat hat sich am Montag für eine Reihe von Gesetzesverschärfungen ausgesprochen, welche der Bundesrat ausarbeitete. Sie gehen ihm in einem Punkt aber nicht weit genug.
Wie im Frühling der Ständerat begrüsst der Nationalrat zwei Kernpunkte der Vorlage: Erstens sollen sogenannte Sommerferienheiraten künftig generell ungültig sein. Es geht um Ehen, bei denen in der Schweiz wohnhafte Minderjährige während ihrer Ferien im Ausland verheiratet werden.
Nationalrat sieht Pros und Contras
Das Verbot soll gelten, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt des Eheschlusses seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte. Ebenfalls einverstanden ist der Nationalrat mit der neuen Bestimmung, dass ein Gericht künftig Ehen neu bis zum 25. Lebensjahr eines minderjährig verheirateten Ehepartners für ungültig erklären kann.
Anders als der Ständerat ist der Nationalrat aber nicht der Meinung, dass Richter eine Minderjährigenheirat in gewissen Fällen nach Vornehmen einer Interessensabwägung sollen bewilligen können. (SDA/phs)
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