Die vier Mitglieder einer reichen indischen Familie haben sich nicht des Menschenhandels schuldig gemacht. Das Genfer Strafgericht hat sie am Freitag von diesem Vorwurf freigesprochen. Sie haben sich jedoch des gewerbsmässigen Wuchers schuldig gemacht.
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, in ihrer Villa in Cologny GE Hauspersonal ausgebeutet zu haben. Das Gericht stellte fest, dass die indischen Hausangestellten nicht gezwungen wurden, in die Schweiz zu kommen, um dort zu arbeiten.
Sie erhielten allerdings selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sie Kost und Logis erhielten, lächerliche Löhne. Nach Ansicht der Richter hat die Familie die schwache Position dieser indischen Angestellten, von denen einige Analphabeten waren, in charakteristischer Weise ausgenutzt.
Die Eltern wurden zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Ihre Schwiegertochter und ihr Sohn erhielten vier Jahre Gefängnis. Die Angeklagten waren bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. © Keystone-SDA
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