Zwei Basler sind zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sie verübten einen Sprengstoffanschlag auf ein Privathaus.

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Das Bundesstrafgericht hat zwei Basler zu Freiheitsstrafen von 60 und 74 Monaten verurteilt. Es hat sie für schuldig befunden, im Basler Bruderholz-Quartier einen Sprengstoffanschlag auf ein Privathaus verübt zu haben. Zudem versuchten sie, Sprengstoff zu kaufen.

Beim Sprengstoffanschlag Ende März 2022 im Bruderholz-Quartier entstand ein Sachschaden von total 170.000 Franken. Verletzt wurde niemand. Im darauffolgenden Sommer reisten die Männer für den Kauf von zwei Kilogramm Plastiksprengstoff und einer Waffe nach Stuttgart/Deutschland. Beim vermeintlichen Verkäufer handelte es sich um einen deutschen Ermittler, so dass die jungen Männer festgenommen wurden.

28-Jähriger erzählte am Telefon von Anschlag

Die Anklage ging davon aus, dass der Sprengstoff bei vier weiteren Anschlägen auf Häuser wohlhabender Familien hätte verwendet werden sollen. Das Ziel sei gewesen, Druck aufzubauen, um jeweils eine Million Franken in Bitcoins zu erpressen.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte die beiden Männer wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, Sachbeschädigung, versuchtes Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen sowie strafbaren Vorbereitungshandlungen im Hinblick auf vorsätzliche Tötung, Mord und schwere Körperverletzung angeklagt.

Den jüngeren der beiden Männer erachtete die BA als den berechnenden Planer, der beispielsweise schon das Depot für die Bitcoins eingerichtet hatte. Der 28-Jährige wurde als der Mann für die Umsetzung dargestellt, der gegenüber Dritten gerne prahlte. In einem abgehörten Telefongespräch erzählte er einer Freundin, dass er und der Mitangeklagte den Anschlag im Bruderholz-Quartier verübt hätten.

Zwei Männer schuldig gesprochen

Das Bundesstrafgericht hat die 25- und bald 28- jährigen Männer der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht und der qualifizierten Sachbeschädigung für schuldig befunden.

Zudem sieht es den Tatbestand des versuchten Herstellens, Verbergens, Weiterschaffens von Sprengstoffen und giftigen Gasen für erfüllt. (SDA/tas)

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