Im August 2016 kam es im Sustengebiet zu einem Flugunfall, bei dem ein 27-jähriger Kampfjet-Pilot ums Leben kam. Nun wird der Fall vor dem Militärappellationsgericht in Aarau neu verhandelt.

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Im Militärprozess zum tödlichen Flugunfall eines Kampfjet-Piloten im August 2016 im Sustengebiet hat der Auditor (Ankläger) für einen Flugverkehrsleiter von Meiringen BE eine bedingte Freiheitsstrafe gefordert. Der Straftatbestand: fahrlässige Tötung.

Der Auditor sagte am Donnerstag vor dem Militärappellationsgericht 2 in Aarau, er halte an seinen Anträgen fest. Er fordert demnach eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Der Flugverkehrsleiter der Skyguide AG will einen Freispruch erreichen.

Flugverkehrsleiter hatte falsche Flughöhe kommuniziert

Er war in erster Instanz zu einer bedingen Geldstrafe verurteilt worden und zog den Schuldspruch weiter. Er hatte dem verunglückten F/A18-Piloten eine zu tiefe Flughöhe durchgegeben.

Gemäss Auditor soll auch der zweite Kampfjet-Pilot wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt werden. In erster Instanz war er freigesprochen worden.

Der tödliche Flugunfall eines 27-jährigen Kampfjet-Piloten im August 2016 im Sustengebiet wird vor dem Militärappellationsgericht in Aarau juristisch neu aufgerollt. (SDA/bearbeitet von amb)