Ein 36-Jähriger aus dem Kanton Luzern soll 2021 seine Partnerin mit 65 Messerstichen getötet haben. Zu Beginn des Prozesses vor dem Kriminalgericht am Montag hat der Verteidiger beantragt, die Einvernahmen des Beschuldigten von 2021 als nicht verwertbar einzustufen.

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Und zwar aufgrund der Long-Covid-Erkrankung des Beschuldigten, bei welcher ein sogenannter Hypermetabolismus habe nachgewiesen werden können, wie der Verteidiger ausführte.

Dieser Zustand könne Gedächtnisstörungen und kognitiven Beeinträchtigungen zur Folge haben. Dadurch sei die Einvernahmefähigkeit deutlich beeinträchtigt gewesen, sagte er zu Beginn des zweitägigen Prozesses.

Die Staatsanwaltschaft entgegnete, dass der Beschuldigte bei den Einvernahmen stets orientiert gewesen sei. Er habe dies jeweils bestätigt. Auch der Verteidigung sei eine Beeinträchtigung erst vor kurzem geltend gemacht worden, was als "berechnend" eingestuft werden müsse.

Bevor das Gericht über den Antrag bestimmt, führen die Richter eine Befragung des Beschuldigten durch.  © Keystone-SDA

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