Am Sonntag stimmen drei Kantone über acht Sachvorlagen ab. Unter anderem entscheidet das Stimmvolk im Kanton Schaffhausen über eine Revision des Finanzhaushaltsgesetzes.

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In drei Kantonen wird am Sonntag über acht Sachvorlagen entschieden. St. Gallen entscheidet unter anderem über einen Klimafonds, in Schaffhausen geht es um die Unternehmensbesteuerung und in Basel-Landschaft um die Einführung einer Deponieabgabe.

Die St. Galler Klimafonds-Initiative war von der SP eingereicht worden. Sie fordert 100 Millionen Franken aus dem besonderen Eigenkapital für den Ersatz von Heizungen mit fossilen Brennstoffen sowie für die Stromgewinnung durch Photovoltaik, Windkraft und Biomasse. Der Kantonsrat lehnte die Initiative ab. Der Gegenvorschlag der Regierung mit einem Sonderkredit von 59 Millionen Franken wurde dagegen gutgeheissen.

Weitgehend unbestritten waren im Parlament die beiden anderen Vorlagen. So sollen die jährlichen Beiträge an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung von jährlich fünf auf zehn Millionen Franken verdoppelt werden. Und für 27,2 Millionen Franken soll das an zwei Standorten eingemietete Kreisgericht St. Gallen an einem neuen Standort zentralisiert werden.

Einschränkung von Finanzreserven

Im Kanton Schaffhausen entscheidet das Stimmvolk über eine Revision des Finanzhaushaltsgesetzes. Damit soll die Bildung von Reserven eingeschränkt werden, wie sie Kanton und Gemeinden seit 2017 bilden können, um beispielsweise Grossprojekte zu finanzieren.

Mit einer Änderung des Steuergesetzes sollen Sofortmassnahmen im Hinblick auf die international vereinbarte Mindestbesteuerung von 15 Prozent des Gewinns von grossen Unternehmensgruppen getroffen werden. Schliesslich entscheiden die Stimmberechtigten auch über einen Beitrag von zwölf Millionen Franken für ein neues Hallenbad. Gleichentags steht in der Stadt Schaffhausen die Abstimmung über den städtischen Beitrag von knapp 32 Millionen Franken auf dem Programm.

Baselbiet will Deponieabgabe einführen

Im Kanton Basel-Landschaft entscheidet das Stimmvolk über eine Deponieabgabe auf Bauabfälle. Vorgesehen ist, dass der Kanton bei Bedarf eine Abgabe von bis zu 50 Franken pro Tonne erheben kann, um das Recycling von wieder verwertbaren Materialien zu fördern. Dafür müssen sowohl eine Änderung der Kantonsverfassung wie auch des Umweltschutzgesetzes gutgeheissen werden. (sda/mbo)

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