Bis auf Weiteres gibt es keine Genehmigung für Abschüsse von Wölfen in Graubünden und im Wallis: Das Bundesverwaltungsgericht will vorher über die Beschwerden von drei Naturschutzorganisationen entscheiden.

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Solange das Bundesverwaltungsgericht nicht über die Beschwerden von drei Naturschutzorganisationen gegen die Dezimierung von Wolfsrudeln entschieden hat, dürfen keine Tiere abgeschossen werden. Es hat die Gesuche um Aufhebung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen.

Die Kantone Graubünden und Wallis ordneten im November 2023 den präventiven Abschuss von Wölfen an. Zuvor hatten sie vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) die entsprechenden Zustimmungen erhalten.

Pro Natura, WWF und Schweizer Vogelschutz gehen gegen Abschüsse vor

Wie in der Regel üblich, haben die Beschwerden der Naturschutzorganisationen Pro Natura, WWF Schweiz und Schweizer Vogelschutz aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die durch eine Verfügung angeordnete Rechtsfolge vorläufig nicht eintritt.

Die beiden Kantone stellten im Dezember ein Gesuch um Aufhebung der aufschiebenden Wirkung. Dafür sei ein schwerer Nachteil erforderlich, schrieb das Bundesverwaltungsgericht in den am Freitag veröffentlichten Verfügungen. Ein solcher liege jedoch nicht vor. Zudem würde durch den Abschuss der Wölfe ein irreversibler Zustand geschaffen. (SDA/ank)

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