Vor dem Bundesgericht sind die Parteien in einer Staatshaftungsklage von rund 10'000 Personen gegen den Bund wegen der vom Bundesrat verhängten Corona-Massnahmen angehört worden. Das Verfahren beschränkt sich vorläufig auf die Beurteilung der Widerrechtlichkeit.

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Die Kläger verlangen von der Eidgenossenschaft einen symbolischen Schadenersatz von 1 Franken. Sie haben zudem beantragt, das Bundesgericht solle feststellen, die Massnahmen seien rechtswidrig gewesen.

Es sei nie bewiesen worden, dass eine ausserordentliche oder besondere Lage vorgelegen habe. Die Kläger gehen zudem davon aus, dass die rechtliche Grundlage für die Massnahmen gefehlt habe.

In seinen Ausführungen ging der Anwalt der Kläger unter anderem auf die Zertifikatspflicht ein, die Ungeimpfte diskriminiert habe. Die Impfung habe weder eine Ansteckung verhindert, noch die Weitergabe des Virus. Dennoch sei Gegenteiliges verbreitet worden.

Das Bundesgericht hat sich nach den vorgetragenen Plädoyers zur Beratung zurückgezogen und wird seinen Entscheid anschliessend im Plenum eröffnen. (SDA/bearbeitet von aks)

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