Das Medienunternehmen TX Group in Zürich kann aufatmen. Im Namensstreit hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage eines Solarfliesenherstellers aus Rapperswil-Jona SG mit demselben Namen abgewiesen. Die Klage sei zu spät eingereicht worden, so die Begründung.

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Nach über einem Jahr könne ein Namenseintrag beim Eidgenössischen Amt für das Handelsregister nicht mehr geändert werden, lautete die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts in dem am Montag veröffentlichten Urteil.

Der Solarfliesenhersteller hatte den Namen TX Group AG am 19. Dezember 2019 beim Handelsregisteramt St. Gallen eintragen lassen. Einen Tag später geschah dasselbe beim Handelsregisteramt in Zürich. In diesem Fall war es die frühere Tamedia, die an einer Generalversammlung ihre Bezeichnung geändert hatte.

Das Zürcher und das St. Galler Handelsregisteramt wussten nichts von der praktisch gleichzeitigen Eintragungen. Die Bezeichnung TX Group AG meldeten beide Behörden dem Eidgenössischen Handelsregister. Im März 2021 machte die St. Galler Firma geltend, der Name stehe nur ihr zu.  © Keystone-SDA

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