Am Zürcher Bezirksgericht hätte eine Verhandlung gegen zwei Klimaaktivisten stattfinden sollen. Doch einer hatte seine Einsprache zurückgezogen, der andere tauchte nicht auf.

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Am Freitag hätten sich zwei Klimaaktivisten vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten müssen. Einer der beiden zog seine Einsprache jedoch am Vortag zurück, der zweite tauchte zum Prozess einfach nicht auf. Damit sind die Strafbefehle gegen sie rechtskräftig.

Nach einer so genannten "Respektsviertelstunde" des Wartens entschied das Bezirksgericht am Freitagmorgen, die Verhandlung offiziell für beendet zu erklären. Der Stuhl, auf dem der 25-jährige Klimaaktivist hätte Platz nehmen müssen, war leer geblieben.

Strafbefehle werden rechtskräftig

Damit wird der Strafbefehl gegen den Schaffhauser rechtskräftig. Sein 25-jähriger Mitstreiter, ebenfalls aus Schaffhausen, hatte seinen Rekurs noch in letzter Minute zurückgezogen. Er wurde am Freitagmorgen gar nicht mehr vor Gericht erwartet.

Auch sein Strafbefehl ist offiziell rechtskräftig. Beide sind nun wegen Nötigung vorbestraft und erhalten bedingte Geldstrafen. Die beiden wurden wegen einer Blockade einer Autobahnabfahrt in Zürich-Altstetten verurteilt. (SDA/tas)

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