Die Kommission des Ständerates will daran festhalten, dass vorläufig Aufgenommene auch ihre Familien in die Schweiz holen können. Der Antrag auf Nachzug von Ehepartner und Kinder kann nach drei Jahren Aufenthalt gestellt werden, solange man keine Sozialhilfe bezieht.
Menschen, die vorläufig aufgenommen worden sind, sollen Familienangehörige in die Schweiz holen können. Die zuständige Kommission des Ständerates lehnt Motionen aus der SVP, die diese Möglichkeit streichen wollen, mit knappem Mehr ab.
Eingereicht haben die gleichlautenden Motionen SVP-Ständerätin Esther Friedli (SG) und die SVP-Fraktion. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) lehnt die Vorstösse mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung respektive mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.
Nicht auf Sozialhilfe angewiesen
Vorläufig Aufgenommene können nach drei Jahren Aufenthalt in der Schweiz einen Antrag auf Nachzug ihres Ehepartners, ihrer Ehepartnerin oder ihrer Kinder stellen. Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass sie nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Die Kommissionsmehrheit verweist dabei auf das in der Bundesverfassung und ebenso in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Grundrecht auf Achtung des Familienlebens. (sda/bearbeitet von nap)
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