Die zuständige Sicherheitspolitische Kommission hat eine Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes beschlossen. Dabei geht es um Kriegsmaterial-Wiederexporte an die Ukraine.
Die Ukraine soll in Zukunft indirekt Schweizer Rüstungsgütern erhalten können. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N) hat am Dienstag ihre Vorschläge für eine Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes beschlossen, aber mit knappstem Mehr.
Den Gesetzesentwurf verabschiedete die SIK-N mit 10 zu 10 Stimmen, 4 Enthaltungen und mit Stichentscheid von Präsidentin Priska Seiler Graf (SP/ZH). Seiler Graf gab den Beschluss am Dienstag in Bern vor den Medien bekannt.
Mehrheit der Kommission hält Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes für nötig
Heute verbietet es das Kriegsmaterialgesetz, exportierte Schweizer Rüstungsgüter an die Ukraine weiterzugeben. Die Mehrheit der Kommission halte die Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes für nötig, sagte Seiler Graf.
Die heutige Regelung, mit der die Schweiz Abnehmerländer von Kriegsmaterial daran hindere, in der Ukraine zu helfen, stosse auf grosses Unverständnis. Die Minderheit hingegen halte das Timing – eine Änderung der Regeln mitten in einem Krieg – für schlecht. Auch habe sie Bedenken wegen der Neutralität, sagte Seiler Graf. (SDA/tas)
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