Ein Belarusse, der ein Mitglied einer Sondereinheit gewesen sein soll, ist freigesprochen worden. Bei seinem Asylantrag hatte der Beschuldigte 2019 angegeben, an der Ermordung von drei Politikern beteiligt gewesen zu sein.

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Das Kreisgericht Rorschach hat ein angebliches Mitglied einer belarussischen Sondereinheit im Fall möglicher Gräueltaten freigesprochen. Dem Mann wurden Verschwindenlassen und Irreführung der Rechtspflege vorgeworfen. Die Richter sahen in den Aussagen Widersprüche.

Gewisse Schilderungen seien schlicht absurd, argumentierte der vorsitzende Richter das am Donnerstagnachmittag im mündlich verkündeten Urteil. Der Sachverhalt sei nicht erwiesen. Es sei möglich, dass der Beschuldigte mit den dramatischen Schilderungen seinen Asylentscheid positiv habe beeinflussen wollen.

Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafe

Mit dem angeblichen Mitglied eines belarussischen Spezialkommandos war erstmals in der Schweiz eine Person wegen Verschwindenlassens angeklagt. Am Prozess vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft einen Schuldspruch und eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert, davon ein Jahr unbedingt.

Der 45-jährige Beschuldigte gab bei seinem Asylantrag 2019 an, im Auftrag des Regimes des belarussischen Machthabers Alexander Lukaschenko an der Ermordung von drei oppositionellen Politikern beteiligt gewesen zu sein. (SDA/tas)

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