Die Interessen von Kindern werden bei zwangsweisen Rückführungen oft vernachlässigt oder vergessen. Das kritisiert die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter.
Die Kommission (NKVF) kommt in ihrem am Dienstag veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass sich die Vollzugsbehörden zwar um das Wohlergehen von Kindern bemühen. Doch die nach der Uno-Kinderrechtskonvention vorrangig zu berücksichtigenden Kindesinteressen werden bei der Planung und Durchführung zwangsweiser Rückführungen häufig vernachlässigt oder vergessen.
NKVF: Zwangsmassnahmen teils erniedrigend
Erwähnt werden Zwangsmassnahmen gegenüber schwangeren und stillenden Frauen. Diese erachtet die Kommission - neben der Fesselung von Eltern in Anwesenheit der Kinder - als "erniedrigend und unmenschlich".
Die Kommission fordert, die polizeilichen Begleitpersonen besser zu schulen im Zusammenhang mit den besonderen Rechten von Familien und Kindern im Rahmen einer zwangsweisen Rückführung sowie deren spezifischen Bedürfnissen. (SDA/phs)
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