Die Interessen von Kindern werden bei zwangsweisen Rückführungen oft vernachlässigt oder vergessen. Das kritisiert die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter.

Mehr Schweiz-Themen finden Sie hier

Die Kommission (NKVF) kommt in ihrem am Dienstag veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass sich die Vollzugsbehörden zwar um das Wohlergehen von Kindern bemühen. Doch die nach der Uno-Kinderrechtskonvention vorrangig zu berücksichtigenden Kindesinteressen werden bei der Planung und Durchführung zwangsweiser Rückführungen häufig vernachlässigt oder vergessen.

NKVF: Zwangsmassnahmen teils erniedrigend

Erwähnt werden Zwangsmassnahmen gegenüber schwangeren und stillenden Frauen. Diese erachtet die Kommission - neben der Fesselung von Eltern in Anwesenheit der Kinder - als "erniedrigend und unmenschlich".

Die Kommission fordert, die polizeilichen Begleitpersonen besser zu schulen im Zusammenhang mit den besonderen Rechten von Familien und Kindern im Rahmen einer zwangsweisen Rückführung sowie deren spezifischen Bedürfnissen. (SDA/phs)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.