Die Millionen-Busse für den Zürcher Hotelier Schwarzenbach ist bestätigt worden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen.

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Der Kunstsammler und Financier Urs E. Schwarzenbach ist rechtskräftig wegen mehrfacher Hinterziehung der Mehrwertsteuer zu einer Busse von rund 7,1 Millionen Franken verurteilt worden. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen.

Auch Schwarzenbachs Anwalt und der Mitinhaber der Galerie Gmurzynska erhielten nicht die beantragten Freisprüche. Für den Galeristen hat das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid die Busse von rund 1,4 Millionen Franken bestätigt.

Strafe für Anwalt gesenkt

Lediglich beim Anwalt wurde sie von gut 2 Millionen auf nicht ganz 1,8 Millionen gesenkt. Galerist und Anwalt müssen ausserdem die nicht entrichtete Mehrwertsteuer von 7,7 Millionen und 4,8 Millionen Franken zahlen, wobei sie für diese Beträge solidarisch haften. Schwarzenbach hat seinen Teil bezahlt.

Das Bundesgericht bestätigt die Ausführungen des Zürcher Obergerichts, wonach die drei Verurteilten für die Zeit von 2008 bis 2013 bei der Einfuhr von Kunstwerken des Dolder-Besitzers ein rechtswidriges Verfahren angewandt haben. (sda/bearbeitet von mbo)

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