Die Landschaftsinitiative kommt nicht vor das Schweizer Stimmvolk. Das Komitee setzt auf die Umsetzung des revidierten Raumplanungsrechts.

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Das Schweizer Stimmvolk wird nicht über die Landschaftsinitiative abstimmen können. Das Komitee hat sein Begehren bedingt zurückgezogen und setzt auf eine strikte Umsetzung des revidierten Raumplanungsrechts. Dieses hat das Parlament im Herbst verabschiedet.

Dies teilte der Trägerverein "Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur", der hinter der Initiative steht, am Donnerstag mit. Dank der Initiative habe das Parlament eines der Hauptziele der Initiantinnen und Initianten ins Raumplanungsgesetz aufgenommen: die Stabilisierung der Zahl der Bauten ausserhalb des Baugebiets.

Komitee beschloss Rückzug mit grosser Mehrheit

Das Initiativkomitee beschloss den bedingten Rückzug seines Begehrens mit grosser Mehrheit. Mitverfolgen will es aber, wie die zuständigen Stellen mit den gesetzlich möglichen Sonderzonen für zusätzliche Umnutzungen bestehender Bauten umgehen.

Die Kantone dürften solche Zonen nur ausscheiden, wenn Biodiversität, Baukultur und Landschaft davon profitierten, schreibt das Komitee. Die Trägerschaft der Initiative will falls nötig erneut politisch aktiv werden. (SDA/tas)

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