Das Bundesgericht hat die Beschwerde von fünf Personen abgewiesen, die wegen der Blockade einer wichtigen Verkehrsachse in Lausanne verurteilt wurden. Das Gericht entschied, dass die Bestrafung der Klima-Aktivisten nicht gegen die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verstösst.
Die Bestrafung von Klima-Aktivisten für die Blockade einer wichtigen Verkehrsachse in Lausanne VD verstösst nicht gegen die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von fünf Personen in diesem Punkt abgewiesen.
Der Zweck der Sanktion sei die Gewährung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Schutz der Freiheitsrechte von Dritten. Die Verurteilung sei nicht eine "politische Verfolgung".
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Recht auf Versammlung konnte wahrgenommen werden
Zudem sei die Polizei mehrere Stunden lang nicht interveniert. Die Demonstrierenden hätten ihr Recht auf Versammlung wahrnehmen können. Damit hätten die Ordnungshüter im Einklang mit der kürzlich vom höchsten Schweizer Gericht in Erinnerung gerufenen notwendigen Toleranz gehandelt, die bei unbewilligten gewaltfreien Versammlungen zu üben sei.
Die Blockade der Lausanner Verkehrsachse im Dezember 2019 sei das eigentliche Ziel der Aktivisten gewesen und nicht nur ein indirekter Effekt, schreibt das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. (SDA/phs)
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