Der Basler Doppelmordprozess ist mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Der Angeklagte soll lebenslänglich ins Gefängnis.
Der Angeklagte im Basler Doppelmordprozess ist am Donnerstag vom Strafgericht zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er wurde für schuldig befunden, im Jahr 2017 zusammen mit einem Mittäter in einem Basler Café zwei Männer erschossen zu haben.
Es stehe aufgrund von Videoaufnahmen und Zeugenaussagen fest, dass beide Männer das Lokal mit gezückten Waffen betreten und nach der Schussabgabe wieder verlassen hätten, sagte die Gerichtspräsidentin Dorrit Schleiminger bei der Urteilsbegründung. Die Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten bewertete sie als absurde Schutzbehauptungen. Als belastend wurden auch die Aussagen des Mittäters gewertet, obwohl dessen wechselnden Aussagen mit Vorsicht zu geniessen seien.
Gemäss Anklageschrift der Basler Staatsanwaltschaft hatten die zwei Männer am Abend des 9. März 2017 mit gezückten Schusswaffen das Café 56 an der Erlenmattstrasse betreten. Innert kurzer Zeit wurden auf drei der Anwesenden im Lokal fünf Schüsse abgegeben. Zwei der gemäss Anklageschrift im Sinne einer Exekution erschossenen Männer im Alter von 28 und 40 Jahren starben, ein Dritter überlebte mit schweren Verletzungen.
Angeklagter wies Vorwürfe zurück
Der 53-jährige Angeklagte hatte im Prozess vor dem Basler Strafgericht jegliche Schuld oder Mitschuld an den Morden abgestritten. Er wurde nach seiner Flucht in Holland festgenommen und nach einer Haftstrafe wegen Kokainhandels nach Basel ausgeliefert.
Der bereits zu einer lebenslänglichen Haft verurteilte 48-jährige Mittäter bezichtigte wiederum den Angeklagten, die Todesschüsse abgegeben zu haben. Ein am Tag nach der Tat zunächst abgegebenes Geständnis hatte er widerrufen.
Der im verbrecherischen albanischen Drogenmilieu verortete Prozess hatte unter strengen Sicherheitsmassnahmen stattgefunden. (SDA/tas)
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