Vor dem Regionalgericht in Thun wird ein Tötungsdelikt verhandelt. Die Staatsanwältin fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Sie möchte ihm aber auch eine letzte Chance geben.

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"Er wollte sie sterben sehen": die Staatsanwältin hat am Dienstag für den Angeklagten im Tötungsdelikt von Gunten einen Schuldspruch wegen Mordes verlangt. Der Angeklagte sei zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zu verurteilen.

Zusätzlich sei eine ambulante Therapiemassnahme anzuordnen, forderte Staatsanwältin Daniela Küng-Häberli. Dies sei eine allerletzte Chance für den Angeklagte, sich seinen Problemen zu stellen und daran zu arbeiten. Sollte er darauf nicht eingehen, müsste zu einem späteren Zeitpunkt die Frage der Verwahrung aufgeworfen werden.

Im Verlauf des Vormittags folgt noch das Plädoyer der Verteidigung.

Vor dem erstinstanzlichen Regionalgericht in Thun steht ein Baselbieter, der im Januar 2021 eine Frau umgebracht und die Leiche dann in den Thunersee geworfen haben soll. (SDA/phs)

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