Lebenslange Witwen- und Witwerrenten soll es nicht mehr geben. Der Bundesrat hat am Freitag Gesetzesänderungen in eine Vernehmlassung gegeben, mit denen alle Verwitweten gleich behandelt werden und Renten erhalten, wenn sie unterhaltsberechtigte Kinder haben.

Mehr Schweiz-Themen finden Sie hier

Der Bundesrat hat am Freitag Änderungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 29. März 2024.

Leistungen für Hinterlassene sollen sich neu an der Betreuungs- und Erziehungszeit ausrichten. Ausbezahlt werden sollen sie bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes oder auch länger, wenn ein erwachsenes Kind mit Behinderung betreut wird. Erhalten sollen diese Leistungen alle Eltern, unabhängig vom Zivilstand.

Laufende Renten von bei Inkrafttreten der Neuerungen über 55-jährigen Verwitweten ohne unterhaltsberechtigte Kinder sollen weiter ausgerichtet werden. Für Jüngere dagegen werden laufende Renten innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten aufgehoben.  © Keystone-SDA

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.