Während der Corona-Krise sind Kurzarbeitsentschädigungen in Milliardenhöhe geflossen, doch nicht alle Unternehmen bezogen die Gelder rechtmässig. Die parlamentarische Oberaufsicht fordert stärkere Kontrollen.

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Kurzarbeitsentschädigungen in Milliardenhöhe sind während der Corona-Krise an besonders betroffene Unternehmen geflossen. Die parlamentarische Oberaufsicht kommt nun zum Schluss, dass die Missbrauchsbekämpfung lückenhaft war - und fordert stärkere Aufsichtsgremien.

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) bezeichnete in ihrem am Donnerstag publizierten Bericht die Kurzarbeit als "zweckmässiges Instrument in der Corona-Krise". Die Aufsicht müsse jedoch verstärkt werden.

Bundesrat soll Stellung nehmen

Aus Sicht der GPK-N ist es zudem zentral, dass sicherstellt wird, dass die noch laufenden Kontrollen zur ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigung innerhalb der geltenden Fristen durchgeführt werden. Nur so sei sichergestellt, dass unrechtmässig bezogene Gelder von den fehlbaren Betrieben überhaupt noch zurückgefordert werden könnten.

Insgesamt formulierte die Aufsichtskommission sieben Empfehlungen zuhanden des Bundesrats. Dieser kann nun bis Anfang März dazu Stellung nehmen. (SDA/aks)

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