Der Vorwurf wiegt schwer: Eine 57-Jährige soll in Luzern Frauen aus armen Verhältnissen zur Prostitution gezwungen haben. Jetzt bestätigte das Kantonsgericht die Schuldsprüche – und erhöhte die Strafe.

Mehr Schweiz-Themen finden Sie hier

Die Luzerner Bordellchefin hat sich bei der Rekrutierung von Prostituierten als Menschenhändlerin betätigt. Das Kantonsgericht hat die Schuldsprüche der ersten Instanz bestätigt und die Freiheitsstrafe erhöht.

Wie schon das Kriminalgericht, sprach auch die Berufungsinstanz die 57-Jährige des gewerbsmässigen Menschenhandels, der Zuhälterei und der gewerbs- und bandenmässigen Geldwäscherei schuldig. Dies geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor.

Das Kantonsgericht bestrafte die frühere Bordellchefin mit einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Es verlängerte damit die Strafe um acht Monate. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und sechs Monate gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

Die aus Thailand stammende Schweizerin soll für ihr Bordell an der Luzerner Baselstrasse Thailänderinnen aus armen Verhältnissen wie Ware für ihr Etablissement bestellt und sexuell ausgebeutet haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (SDA/bearbeitet von amb)

Hilfsangebote

  • Wenn Sie selbst von sexualisierter Gewalt betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Opferhilfe bei sexueller Gewalt (Lantana, 031/3131 400).
  • Wenn Sie einen Verdacht oder gar Kenntnis von sexueller Gewalt gegen Dritte haben, wenden Sie sich bitte direkt an jede Polizeidienststelle.
  • Anlaufstellen für verschiedene Krisensituationen im Überblick finden Sie hier.