Die ehemalige "Magazin"-Redaktorin Anuschka Roshani hat vor dem Zürcher Arbeitsgericht einen Teilsieg errungen. Das Gericht hat die Kündigung Roshanis aufgehoben. Die Redaktorin hatte ihrem Vorgesetzten sexuelle Belästigung und Mobbing vorgeworfen.
Das Gericht wies hingegen Roshanis Begehren auf Feststellung von Rechtsverletzungen sowie auf Genugtuung ab, wie das zuständige Bezirksgericht Zürich am Freitag mitteilte. Das Urteil liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Das "Magazin" ist eine Publikation des Zürcher Verlagshauses Tamedia.
Mit der Aufhebung der Kündigung hat die aus Deutschland stammende Journalistin ihr wohl wichtigstes Anliegen durchgesetzt. Das Gericht hob die im September 2022 ausgesprochene Kündigung in Anwendung des schweizerischen Gleichstellungsgesetzes (GlG) auf.
Das GlG sieht unter anderem einen Kündigungsschutz bei Diskriminierungsvorwürfen vor. Dieser gilt sowohl für die Dauer eines innerbetrieblichen Verfahrens als auch für ein allfälliges Gerichtsverfahren in der Sache. Damit sollen Betroffene vor Rachekündigungen geschützt werden.
Gericht sieht keine Kündigungsgründe
Tamedia versuchte vor Gericht vergeblich nachzuweisen, dass es sich nicht um eine Rachekündigung handelte. Laut Urteil wurde unter anderem geltend gemacht, die Vorwürfe der Klägerin hätten zu "Unruhe im Team" geführt, die Mitarbeitenden hätten sich in einem Loyalitätskonflikt befunden.
Welche konkreten Folgen die Aufhebung der Kündigung Roshanis hat, geht aus dem Urteil nicht hervor. Grundsätzlich dürfte das Arbeitsverhältnis jedoch fortbestehen. In einem Nebensatz zum Streitwert bemerkt das Gericht, dass dieser nun wohl "diverse Monatsgehälter" ausmacht.
Die langjährige "Magazin"-Redaktorin hatte in einer internen Beschwerde schwere Vorwürfe gegen ihren Vorgesetzten erhoben. Er habe sie über Jahre hinweg systematisch sexuell belästigt, diskriminiert und gemobbt.
Roshani machte ihren Fall in einem Artikel im "Spiegel" im Februar 2023 öffentlich. Der damalige Chefredaktor des Magazins soll sie unter anderem als "Pfarrersmätresse" und "Ungefickte" bezeichnet haben. Der Chefredaktor wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe noch vor Roshani entlassen.
Der Entscheid des Arbeitsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden. © Keystone-SDA
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.