Der algerische Anwalt und Menschenrechtsaktivist Rachid Mesli wird nicht in der Schweiz eingebürgert. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Mesli gegen den negativen Entscheid des Staatssekretariats für Migration abgewiesen.

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Die Behörden gehen von einer Belastung der schweizerisch-algerischen Beziehungen aus und damit von einer Gefahr für die äussere Sicherheit. Dieser Sicht folgt das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.

Mesli kam im Jahr 2000 mit seiner Frau in die Schweiz. Der Anwalt verteidigte während der 90er Jahre in Algerien Anhänger der Islamischen Heilsfront (FIS) und wurde 1997 selbst wegen terroristischer Aktivitäten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

In der Schweiz setzte er sein Engagement fort. Er arbeitet mit der Genfer Nichtregierungsorganisation Trial zusammen und ist Jurist der Menschenrechtsorganisation Alkarama, die ihren Sitz ebenfalls in Genf hat. Als Mitbegründer der Bewegung Rachad will er einen politischen Wandel in Algerien erreichen.  © Keystone-SDA