Der Anwalt des Beschuldigten am Bezirksgericht Uster ZH hat einen Freispruch beantragt. Der 30-jährige Schweizer habe in Notwehr gehandelt, als er im November 2022 nach dem Ausgang in Uster einen Mann erstochen habe.
Der Beschuldigte sei seinem Kontrahenten körperlich weitaus unterlegen gewesen, sagte der Verteidiger am Dienstagnachmittag bei der Verhandlung am Bezirksgericht Uster. Er sei in Panik geraten und habe um sein Leben gefürchtet, als der deutlich grössere und schwere Mann auf ihm gesessen sei und auf ihn eingeschlagen habe. Er habe gar keine andere Möglichkeit gehabt um sich zu wehren, als das Messer einzusetzen.
Für den Fall, dass das Gericht dem Antrag auf Freispruch nicht folgen sollte, forderte der Anwalt eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung in einem Notwehrexzess. Dafür soll der 30-jährige Schweizer mit einer Freiheitsstrafe in der Höhe von vier Jahren bestraft werden.
Grund für den Streit zwischen ihm und dem Opfer war eine Mitfahrgelegenheit in dessen Auto. Beide hatten zuvor eine private Geburtstagsfeier in Uster besucht und kannten sich vorher nicht. Die Tat ereignete sich in den frühen Morgenstunden auf dem Parkplatz vor der Bar, in der gefeiert wurde. © Keystone-SDA
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