Ein Mittäter des Überfalls auf einen Geldtransport in Chavornay VD im Jahr 2018 ist rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes nur bei der Frage der Ersatzforderung gutgeheissen.
Das Waadtländer Kantonsgericht verurteilte den heute 33-Jährigen im März 2023 wegen versuchten und qualifizierten Raubes. Das Bundesgericht hat in einem am Freitag publizierten Urteil bestätigt, dass der Mann als Mittäter gehandelt hat und nicht als Gehilfe.
Das höchste Schweizer Gericht hat jedoch eine Rüge des Mannes bestätigt. So haftet er für die Ersatzforderung von rund 25 Millionen Franken nicht solidarisch mit einem weiteren Verurteilten. Die solidarische Haftung ist laut Bundesgericht im zivilrechtlichen Bereich zulässig. Das Strafgesetzbuch sehe dies bei der Ersatzforderung jedoch nicht vor.
Die Forderung müsse auf die Beteiligten aufgeteilt werden. Dabei sei zu berücksichtigen, dass nicht nur in der Schweiz Täter des Raubüberfalls vor Gericht standen. © Keystone-SDA
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