Die Staatsanwaltschaft hat vier Jahre Gefängnis für beide mutmasslichen Quäl-Eltern gefordert, die sich vor dem Bezirksgericht Horgen verantworten müssen. Die Anklage lautet auf schwere Körperverletzung, da die Eltern ab einem Alter von fünf Jahren ein "erniedrigendes Erziehungs- und Strafsystem" für ihre Tochter eingeführt haben sollen.

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Die mutmasslichen Quäl-Eltern, die sich am Montag vor dem Bezirksgericht Horgen verantworten müssen, sollen beide vier Jahre ins Gefängnis. Dies hat die Staatsanwaltschaft gefordert. Die Eltern verlangen grösstenteils Freisprüche.

Der Anwalt des beschuldigten 45-jährigen Vaters findet eine Geldstrafe wegen Körperverletzung angemessen. Die Anwältin der 44-jährigen Mutter fordert einen vollen Freispruch. Beide sind wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.

Widersprüchliche Aussagen vor Gericht

Ab einem Alter von fünf Jahren sollen die beiden Schweizer ein gemäss Anklage "erniedrigendes Erziehungs- und Strafsystem" für die Tochter eingeführt haben. Sie wurde gemäss Anklage geschlagen, mit Klebeband gefesselt und eingesperrt.

Die junge Frau leidet gemäss eigenen Aussagen heute noch stark darunter. "Es gibt Tage, da schaffe ich es kaum aus dem Bett", sagte sie unter Tränen. Ihre eigene Schwester sagte als Zeugin jedoch aus, dass ihre Schwester sich die meisten Vorfälle nur ausgedacht habe, um mal einen Gerichtsprozess erleben zu können. (SDA/phs)

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