Ein Mann soll seine Ehefrau erstochen haben - kann sich an den Vorfall aber nicht erinnern. Ein solver Fall wird derzeit vor dem Bezirksgericht Zürich behandelt.

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Vor dem Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch der 48-jährige Beschuldigte über weite Strecken Erinnerungslücken oder Ausflüchte geltend gemacht. Der Türke soll im Oktober 2021 in Zürich-Altstetten seine 30-jährige türkische Ehefrau erstochen haben.

In seiner Befragung schilderte sich der Türke als "friedfertig". Er habe nie die Hand gegen seine Frau erhoben, die ihn aber ihrerseits beschimpft und auch angegriffen habe. Anderslautende Aussagen von Nachbarn und Freunden seien falsch.

Angeklagter voll schuldfähig

Was am Tatabend passierte, daran könne er sich nicht erinnern, sagte er. Er habe mit Sicherheit kein Messer dabeigehabt. In seiner eigenen Wahrnehmung ist stets er selbst der Unverstandene. Das psychiatrische Gutachten wies er als falsch zurück.

Der Experte attestierte ihm narzisstisch-akzentuierte Persönlichkeitsmerkmale, eine Störung konnte er aber nicht feststellen. Der Beschuldigte sei voll schuldfähig gewesen.

Die Staatsanwältin wirft dem Mann Mord vor und verlangt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Zudem sei er für 15 Jahre des Landes zu verweisen. Die Anträge der Verteidigung werden vor Gericht gestellt. Das Urteil soll noch am Mittwoch eröffnet werden. (SDA/lag)

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