Der Nationalrat hat beschlossen, dass AHV- und Pensionskassen-Beziehende keine Renten mehr für ihre Kinder erhalten sollen. Stattdessen wird ein neues Modell eingeführt, das eine Erhöhung der Ergänzungsleistungen für Eltern mit Unterhaltspflichten vorsieht.
AHV- und Pensionskassen-Beziehende sollen keine Rente mehr für ihre Kinder erhalten. Das findet der Nationalrat. Er hat am Donnerstag eine entsprechende Motion seiner Sozialkommission angenommen. Stattdessen soll ein neues Modell eingeführt werden.
Der Entscheid in der grossen Kammer fiel mit 117 zu 62 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Eine Minderheit aus SP und Grünen stellte sich wie in der Kommission erfolglos gegen den Vorstoss. Dieser geht nun an den Ständerat.
Bereits laufende Alterskinderrenten bleiben unberührt
Gemäss Motionstext soll die Abschaffung der Alterskinderrenten in der AHV und der beruflichen Vorsorge mit einer gleichzeitigen Erhöhung der Ergänzungsleistungen für Eltern mit Unterhaltspflichten einhergehen. Zudem sollen Hinterlassenenrenten - auch Waisenrenten genannt - und Kinderrenten bei Invalidität sowie deren weitere Auszahlung im AHV-Alter nicht angetastet werden.
Bereits laufende Alterskinderrenten sind nach Meinung der Mehrheit zudem bis zum Ende der Anspruchsvoraussetzungen weiter auszurichten. Die Änderung soll also nur für neue Renten gelten. (SDA/phs)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.