Wer aufgrund des Geschlechts einer Person zu Gewalt gegen sie aufruft, soll künftig einfacher bestraft werden können: Das sieht auch der Nationalrat so. Die Ständeratskommission hatte den Initiativen vergangenen Mai nicht zugestimmt.
Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts sollen strafbar werden. Dieser Meinung ist der Nationalrat. In seinen Augen stellt Sexismus eine inakzeptable Verletzung der Menschenwürde dar, die strafbar sein sollte.
Die grosse Kammer hat am Mittwoch sechs gleichlautenden parlamentarischen Initiativen aus den Reihen der SP, Grünen, GLP, Mitte, FDP und EVP Folge gegeben - mit 123 zu 65 Stimmen. Als nächstes beschäftigt sich die zuständige Ständeratskommission damit. Sie hatte den Initiativen im vergangenen Mai mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung nicht zugestimmt.
Nationalrat verlangt eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs
Der Nationalrat ist anderer Meinung: Er verlangt eine Ergänzung des Artikels 261bis des Strafgesetzbuches, der sogenannten Anti-Rassismus-Strafnorm. Konkret soll der Artikel mit dem Wort "Geschlecht" ergänzt werden. Verstösse dagegen sollen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.
Gewalt und Hass gegen Frauen seien leider weit verbreitet, sagte Jacqueline de Quattro (FDP/VD). Eine Erweiterung der Strafnorm würde aus ihrer Sicht ein klares Signal aussenden, dass Aufrufe zu Gewalt und Hass aus Gründen des Geschlechts ebenso wenig toleriert würden wie Gewaltaufrufe aus rassistischen, antisemitischen oder homophoben Gründen.
Nur die SVP ist gegen die Änderung
Gegen die Änderung des Strafgesetzbuchs sprach sich im Nationalrat nur die SVP aus. Sprecherin Barbara Steinemann (ZH) wies darauf hin, dass bereits Tatbestände existierten, die bei Hass greifen.
Zudem solle nicht jede unliebsame Verhaltensweise im Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht werden. Der fragliche Artikel des Strafgesetzbuches diene dem Minderheitenschutz. (SDA/ank)
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