Doppelnamen könnten schon bald grosses Comeback feiern – zumindest dann, wenn es nach dem Nationalrat geht. Bei Kindern greift jedoch eine Sonderregelung.
Eheleute und eingetragene Partner sollen künftig wieder einen Doppelnamen führen können. So will es der Nationalrat. Er hat einer entsprechenden Reform des Namensrechts zugestimmt.
Ausgenommen davon sind Kinder – sie sollen weiterhin nur einen Namen tragen dürfen.
Keine Doppelnamen für Kinder
Bereits in der Frühjahrssession 2024 war der Nationalrat auf den Entwurf seiner Rechtskommission (RK-N) eingetreten, hatte das Geschäft danach aber an die Kommission zurückgewiesen. Diese sollte den Entwurf so überarbeiten, dass Doppelnamen nur für die Ehegatten und nicht für die Kinder eingeführt werden.
Die nun vom Nationalrat angenommene Vorlage basiert auf dem Konzept, dass jede und jeder Verlobte für sich individuell den eigenen Namen bestimmen kann, den sie oder er nach der Heirat tragen möchte – ob Doppelname oder nicht.
Reihenfolge frei wählbar
Bei der Wahl eines Doppelnamens soll sie oder er erklären müssen, in welcher Reihenfolge die Namen stehen sollen und ob diese mit einem Bindestrich verbunden werden sollen oder nicht.
Die Vorlage geht nun an den Ständerat. (SDA/lag)
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