Auch der Nationalrat kritisiert das Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Wie schon der Ständerat will er keine zusätzlichen Massnahmen für den Klimaschutz. Die grosse Kammer hat am Mittwoch eine entsprechende Erklärung angenommen.
Die Erklärung trägt - analog zu derjenigen des Ständerats - den Titel "Effektiver Grundrechtsschutz durch internationale Gerichte statt gerichtlicher Aktivismus".
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe mit dem Urteil die Grenzen der zulässigen Rechtsfortentwicklung überschritten und demokratische Entscheidungsprozesse missachtet, so die Hauptargumente der Erklärung. Der Nationalrat hiess diese nach einer angeregten Debatte mit 111 zu 72 Stimmen bei zehn Enthaltungen gut.
Der Gerichtshof hatte Anfang April auf eine Beschwerde des Vereins Klimaseniorinnen hin eine Verletzung der Menschenrechtskonvention durch die Schweiz festgestellt. Sie sei ihren Aufgaben beim Klimaschutz nicht nachgekommen. Der Staat müsse Einzelpersonen vor den Folgen des Klimawandels für Leben und Gesundheit schützen.
Der Nationalrat fällte seinen Entscheid gegen den Willen einer links-grünen Minderheit seiner Rechtskommission (RK-N) - bestehend aus Beat Flach (GLP/AG), Sibel Arslan (Grüne/BS), Florence Brenzikofer (Grüne/BL), Christian Dandrès (SP/GE), Martine Docourt (SP/NE), Tamara Funiciello (SP/BE), Jessica Jaccoud (SP/VD), Raphaël Mahaim (Grüne/VD), Vincent Maitre (Mitte/GE) und Min Li Marti (SP/ZH).
In der vergangenen Woche hatte bereits der Ständerat eine gleichlautende Erklärung mit einer knappen Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Dies ebenfalls auf Empfehlung seiner Kommission für Rechtsfragen (RK-S). © Keystone-SDA
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