Der Nationalrat will einen eigenen Straftatbestand gegen Stalking. Er hat am Donnerstag einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Ziel ist, die Opfer solcher Nachstellungen besser zu schützen.
In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer die Vorlage mit 151 zu 29 Stimmen bei neun Enthaltungen an. Das Geschäft geht damit an den Ständerat.
Erarbeitet hat den Erlass zum neuen Straftatbestand der Nachstellung die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N). Wer jemanden beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, und ihn dadurch in seiner Lebensgestaltungsfreiheit beschränkt, soll gemäss Entwurf mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden können.
Ein Antrag aus den Reihen der SVP, nicht auf die Vorlage einzutreten, fand keine Mehrheit. © Keystone-SDA
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.