Für den Nationalrat braucht die Schweiz ein eigens für ein Verbot von Foltermaterialien erstelltes Gesetz. Er hat am Donnerstag den vom Bundesrat im vergangenen September vorgestellten Entwurf für ein Foltergütergesetz mit kleineren Ergänzungen gutgeheissen.
Mit dem Gesetz will der Bundesrat die Ein-, Durch- und Ausfuhr von sogenannten "primären Foltergütern" verbieten. Auch die Vermittlung und das Werben für solche Materialien soll untersagt werden.
Mit primären Foltergütern sind Objekte gemeint, welche keine andere praktische Verwendung haben, als für Folter, folterähnliche Behandlungen oder für die Vollstreckung der Todesstrafe zu dienen.
Die Ausfuhr und die Vermittlung von Waren, die der Folter, aber auch anderen Zwecke dienen können, will der Bundesrat einer Bewilligungspflicht unterstellen. Das sind sogenannte sekundäre Foltergüter.
Die Durchfuhr solcher Güter soll verboten werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass sie der Folter, folterähnlicher Behandlungen oder zur Vollstreckung der Todesstrafe dienen. Im Nationalrat wurde gesagt, bei ihnen handle es sich beispielsweise um gewisse Waffen.
Schliesslich fallen unter das neue Gesetz auch Arzneimittel, von denen davon auszugehen ist, dass sie für die Hinrichtung von Menschen bestimmt sind. Aus dem eidgenössischen Heilmittelgesetz soll der Passus, der ihnen dort gewidmet war, gestrichen werden.
Nicht präzis genug waren dem Nationalrat Bestimmungen zum Datenschutz und zur Amtshilfe. Er hat dazu dem Bundesratsentwurf einige Bestimmungen hinzugefügt.
Grundlage: EU-Verordnung
Keine Chance hatte eine SVP-Minderheit, die nicht auf das Gesetz eintreten wollte. Ihr Sprecher Manfred Bühler (SVP/BE) sagte, diese Minderheit halte die geltenden Gesetze für ausreichend.
Die Mehrheit des Nationalrats hielt dem entgegen, es bestehe die Gefahr, dass die Schweiz in Sachen Foltermaterialien zur Insel in Europa werde. Die Schweiz riskiere, ihren Ruf zu schädigen.
Der Bundesrat will nämlich mit der Vorlage die Empfehlung des Europarates zur Kontrolle von Gütern umsetzen, die für Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können. Der bundesrätliche Gesetzesentwurf stützt sich auf die EU-Anti-Folter-Verordnung.
In der Schlussabstimmung passierte das Gesetz mit 129 Ja- zu 59 Nein-Stimmen aus der SVP-Fraktion und vier Enthaltungen. Es geht nun in den Ständerat
Alle Minderheitsanträge abgelehnt
Die Vorlage umfasst auch Änderungen in anderen Gesetzen - ausser im Heilmittelgesetz etwa auch im Kriegsmaterialgesetz. Alle Anträge von Minderheiten der vorberatenden Rechtskommission des Nationalrats wurden abgelehnt. Es gab Anträge zur Erweiterung des Gesetzes von Links-Grün und solche zur Beschränkung von Rechts. © Keystone-SDA
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