Geht es nach dem Nationalrat, soll das Unfallversicherungsgesetz angepasst werden. Mit grosser Mehrheit folgte die grosse Kammer der SGK-N. Allerdings ist das erst die erste Hürde.
Der Ausbau der finanziellen Unterstützung für Asbest-Opfer durch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt hat eine erste parlamentarische Hürde genommen. Der Nationalrat votierte für eine entsprechende Änderung des Unfallversicherungsgesetzes.
Mit 130 Ja- bei 64 Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen folgte die grosse Kammer am Montag damit ihrer vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N). Letztere empfahl die Vorlage des Bundesrates zur entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) zur Annahme.
Entschädigungen für Asbest-Opfer sollen sichergestellt werden
Mit der Änderung soll die Zukunft der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbest-Opfer sichergestellt werden. Noch immer erkranken rund 120 Personen jährlich an bösartigen Mesotheliomen, weil sie eine krebserregende Menge an Asbestfasern eingeatmet haben.
Zwanzig bis dreissig von ihnen haben keinen Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung, weil sie nicht im Beruf dem Asbest ausgesetzt waren.
Als Nächstes muss der Ständerat über die Vorlage befinden. (SDA/bearbeitet von ank)