Schweizerinnen und Schweizer sollen keine zivilrechtlichen Entschädigungen durch Sammelklagen einfordern können. Der Nationalrat ist auf eine vom Bundesrat ausgearbeitete Vorlage für neue Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes nicht eingetreten.
Die grosse Kammer folgte damit einem Antrag ihrer vorberatenden Kommission für Rechtsfragen (RK-N), die in der Vorlage die Gefahr einer "Amerikanisierung" des Schweizer Rechtssystems sieht. Mit 112 zu 74 Stimmen bei vier Enthaltungen beschloss der Nationalrat am Montag Nichteintreten.
Das Parlament hatte dem Bundesrat den Auftrag gegeben, Vorschläge zum kollektiven Rechtsschutz auszuarbeiten. Der Bundesrat stellte diese bereits Ende 2021 vor, doch befasste sich anschliessend die RK-N ausführlich mit den Vorschlägen.
Beschliesst auch der Ständerat, nicht auf die Vorlage einzutreten, ist diese gescheitert. Tritt die kleine Kammer darauf ein, kommt sie zurück in den Nationalrat. © Keystone-SDA