Künftig sollen nicht abgabepflichtige Waren von der Zollanmeldepflicht befreit werden. Das hat der Nationalrat am Mittwoch im Rahmen der grossen Zoll-Reform beschlossen. Die Ratslinke und der Bundesrat warnten vergeblich vor den Folgen.

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Mit 115 zu 76 Stimmen bei einer Enthaltung folgte die grosse Kammer dem Vorschlag ihrer Wirtschaftskommission (WAK-N). Deren Sprecher Markus Ritter (Mitte/SG) begründete den Systemwechsel mit dem gewünschten Abbau von bürokratischen Hürden. Die heute geltende flächendeckende Anmeldepflicht sei "nur Arbeit, die zu nichts führt - ausser Mehraufwand für Importeure und Exporteure".

SP, Grüne und GLP plädierten erfolglos für den Status quo. Balthasar Glättli (Grüne/ZH) sah nichts Geringeres als das grundlegende Funktionieren des Zolls in Gefahr. Wenn nur noch zollpflichtige Waren angemeldet werden müssten, werde der Schmuggel zum Kinderspiel. Auch befürchtete er einen massiven Einbruch der Zolleinnahmen.

Die für den Zoll zuständige Finanzministerin Karin Keller-Sutter gab zu bedenken, dass die flächendeckende Warenanmeldung die Grundlage für die durch die Reform gewünschte Digitalisierung des Zolls sei. "Sonst sind keine Daten vorhanden, dann müssten Kontrollen manuell stattfinden."

Keller-Sutter hielt fest, dass der Warenverkehr durch die Umsetzung des Entscheids wohl verlangsamt und die Bürokratie ausgebaut würde. Genau das Gegenteil behauptete die obsiegende bürgerliche Mehrheit im Nationalrat.  © Keystone-SDA

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