Die Rechtskommission des Nationalrats hat wegen des Klima-Urteils des EGMR eine Erklärung durch den Nationalrat noch während der Sommersession beantragt. Der Text entspreche der Erklärung des Ständerats, wonach das Urteil das Recht auf unzulässige Weise überdehne.
Man sei der Ansicht, dass die Räte mit der Abgabe von gleichlautenden Erklärungen noch während der Sommersession ein starkes politisches Zeichen setzen sollten, teilte die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) nach ihrer Sitzung vom Mittwoch mit. Die Kommission entschied sich mit 15 zu 10 Stimmen für einen entsprechenden Antrag.
Das Büro des Nationalrates werde voraussichtlich am Donnerstag entscheiden, ob und wann das Geschäft dem Programm der laufenden Sommersession hinzugefügt werde.
Eine Minderheit der Kommission beantragte dem Nationalrat, die Erklärung abzulehnen. Die Minderheit fand, es sei nicht opportun, dass sich ein Parlament zu einem bindenden Entscheid eines Gerichts äussere, selbst wenn es sich um ein internationales Gericht handle, teilte die RK-N weiter mit.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte Anfang April in seinem Urteil in Sachen Klimaseniorinnen eine Verletzung der Menschenrechtskonvention festgestellt. Die Schweiz ist laut dem Gericht ihren Aufgaben beim Klimaschutz nicht nachgekommen.
Zuletzt hatte die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) das Urteil des EGMR kritisiert. Die Klimaseniorinnen kritisierten die RK-S dafür am Mittwoch vor den Medien scharf. Das Urteil des EGMR sei für die Schweiz bindend. Falls nötig werde der Europarat informiert. © Keystone-SDA
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