Die Umweltkommission des Nationalrats hat das revidierte CO2-Gesetz verabschiedet. Sie plädiert für eine schlanke Revision ohne höhere Abgaben und mit gezielten Anreizen.

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Der Nationalrat kann das revidierte CO2-Gesetz fristgerecht beraten. Seine Umweltkommission hat den Gesetzesentwurf verabschiedet, und sie plädiert für eine schlanke Revision ohne höhere Abgaben und mit gezielten Anreizen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) verabschiedete das revidierte CO2-Gesetz für 2025 bis 2030 mit 18 zu 7 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Das stelle sicher, dass der Nationalrat die Vorlage rechtzeitig beraten könne und es keine Regelungslücke ab 2025 gebe.

120 Franken je Tonne CO2

Die CO2-Abgabe will die Urek-N wie der Bundesrat und der Ständerat bei 120 Franken je Tonne CO2 belassen. Wie der Ständerat will die Kommission bis zu einem Drittel der Abgabe zweckgebunden einsetzen. Der Bundesrat möchte bis zur Hälfte der Abgabe binden.

Den Einbau von Ladestationen - etwa in Wohnblocks - will die Mehrheit der Urek-N finanziell fördern, aber mit weniger Geld als der Bundesrat. Eine Minderheit will wie der Ständerat auf diese Förderung verzichten. (APA/aks)

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