Das Obergericht des Kantons Aargau hat einen 58-jährigen Mann wegen Mordes zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte im Februar 2022 in Spreitenbach seinen Nebenbuhler getötet. Die Tat wurde als "ganz klar geplant" beurteilt.
Der Beschuldigte muss die Kosten aus dem Verfahren zahlen. Dazu kommen finanzielle Forderungen der Hinterbliebenen des Opfers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Mit dem Entscheid bestätigte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Baden vom April 2023. Die Anklage, die 17 Jahre gefordert hatte, hatte jenes Urteil akzeptiert. Die Verteidigung zog es ans Obergericht weiter.
Die Tat sei "ganz klar geplant" gewesen
Dieses wies die Berufung jetzt ab. Von Schuldunfähigkeit, wie die Verteidigung geltend machte, könne keine Rede sein. Die Schuldfähigkeit möge etwas vermindert gewesen sein, aber nicht so, dass ein Strafmass unter 15 Jahre möglich gewesen wäre, sagte der vorsitzende Richter. Die Tat sei "ganz klar geplant" gewesen.
Der beschuldigte Schweizer hatte aus Eifersucht seinen Nebenbuhler, einen 74-jährigen Deutschen, mit zahlreichen Messerstichen niedergemetzelt. Dann täuschte er eine Notwehrsituation vor. (SDA/phs)
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