Am Obergericht des Kantons Zürich ist am Donnerstag der so genannte Parkplatzmord von Schwamendingen verhandelt worden. Bevor ein Urteil gefällt werden kann, muss das Gericht über Beweisanträge der Verteidigung entscheiden.
Wann die Urteilseröffnung erfolgt, ist deshalb noch unklar. Das Bezirksgericht Zürich hatte den heute 39-jährigen Schweizer im Oktober 2023 nach einem reinen Indizienprozess des Mordes an einem 66-jährigen Italiener schuldig gesprochen. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und drei Monaten.
Der Beschuldigte zog das Urteil weiter. Sein Verteidiger forderte einen vollumfänglichen Freispruch und sofortige Haftentlassung.
Zudem stellte er Beweisanträge, die von den Richterinnen und Richtern noch beurteilt werden müssen. So soll etwa ein zusätzliches Gutachten über die Blutspuren und Mikroblutspuren im Tatauto erstellt werden. Generell sei das "Verfahren vor Obergericht noch nicht spruchreif" und müsse zurückgewiesen werden.
Sollte das Gericht die Anträge gutheissen, könnte kein Urteil gefällt werden, bis die geforderten Ergänzungen vorliegen und die Situation nochmals beurteilt worden ist. Weist das Gericht die Anträge ab, so dürfte ein baldiger Termin für die Eröffnung festgelegt werden. © Keystone-SDA