Im Prozess um den 1MDB-Skandal wird die Öffentlichkeit teilweise ausgeschlossen, insbesondere wenn der Hauptangeklagte zur persönlichen Situation befragt wird. Die Bundesanwaltschaft macht ihn für den Schweizer Teil der Affäre verantwortlich, bei der dem malaysischen Staatsfonds 1MDB 1,8 Milliarden US-Dollar entzogen wurden.
Die Strafkammer gewährt im Prozess um den 1MDB-Skandal um einen malaysischen Staatsfonds teilweisen Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie wird von der Verhandlung am Bundesstrafgericht ausgeschlossen, wenn der Hauptangeklagte zur persönlichen Situation befragt wird.
Die angeklagten Geschäftsleute sind beide Doppelbürger - der erste besitzt die saudi-arabische und die schweizerische Staatsbürgerschaft, der zweite die britische und schweizerische.
Betrug, Bestechung und mehr
Der Hauptangeklagte muss sich wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Betrugs, aktiver Bestechung ausländischer Amtsträger, Urkundenfälschung, schwerer Geldwäscherei und ungetreuer Geschäftsführung im öffentlichen Interesse verantworten. Sein 46-jähriger Partner muss sich wegen derselben Vorwürfe verantworten, mit Ausnahme der Urkundenfälschung verantworten.
Laut Bundesanwaltschaft (BA) sind die beiden Männer für den Schweizer Teil der Affäre verantwortlich, bei der dem malaysischen Staatsfonds 1Malaysia Development Berhad (1MDB) 1,8 Milliarden US-Dollar entzogen wurden. (SDA/phs)
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