Das traditionelle Olma-Schweinerennen ist kein Sportereignis und darf deshalb von der Stadt St. Gallen nicht unter dem Titel der Sportwette bewilligt werden. Diese Ansicht vertritt die interkantonale Geldspielaufsicht. Sie ist deshalb bis ans Bundesgericht gelangt.

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Die Schweine beim Olma-Rennen möchten möglichst schnell zum Futtertrog im Ziel. Das Publikum hofft, dass seine Favoritin gewinnt. Und die interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) will, dass der für viel Gaudi sorgende Anlass im Sinne des Geldspielgesetzes unter der korrekten Bezeichnung bewilligt wird.

Dafür ist sie ans Bundesgericht gelangt, wie ein am Montag publiziertes Urteil zeigt. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen trat auf eine Beschwerde der Gespa gegen die von der Stadtpolizei St. Gallen erteilte Bewilligung nämlich nicht ein.

Dies muss es nun doch tun. Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts darf die Gespa nämlich kontrollieren, ob es sich beim Tipp auf das Schwein Allegra, Ribeli oder Grunzula um eine Wette oder allenfalls eine Lotterie handelt.  © Keystone-SDA